Bei Ihnen ist neuer Zahnersatz geplant ist und Ihre Zahnarztpraxis hat einen Zuschussantrag an Ihre Krankenkasse geschickt? Dann kann es in einigen Fällen vorkommen, dass Ihre Krankenkasse den vorliegenden Heil- und Kostenplan gutachterlich überprüfen lassen möchte. Dabei geht es vor allem um die verwaltungsseitige Korrektheit - insbesondere um die Frage, ob für alle beantragten Einzelzuschüsse jeweils die auslösenden Kriterien vorliegen, die im Gesetz festgeschrieben sind.
Auch der medizinische Hintergrund soll auf die Frage hin begutachtet werden, ob die vorgesehene Zahnersatzversorgung nach aktueller Situation eine gewisse Langlebigkeit erwarten lässt oder ob bereits irgendwelche begleitenden Risiken lauern, die die neue Versorgung bereits nach zu kurzer Zeit mit zu großer Wahrscheinlichkeit hinfällig werden lassen könnten. Hierbei soll nicht Ihre Zahnärztin oder ihr Zahnarzt "kontrolliert" werden, sondern es gilt schlichtweg das Prinzip "Vier zahnärztliche Augen sehen mehr als zwei".
Eine weiterer möglicher Grund für ein Gutachten ist eventuell, dass es mit einer bereits eingegliederten Zahnersatzversorgung dauerhafte Probleme gibt und Sie nach vergeblichen Hilfebemühungen in der Zahnarztpraxis schließlich bei Ihrer Krankenkasse um Rat gefragt haben, die Ihnen allerdings naturgemäß nicht mit zahnmedizinischem Wissen helfen kann. Da es bei jeder medizinischen Behandlung viele mögliche Ursachen für Komplikationen oder gar Misserfolge gibt, lässt Ihre Krankenkasse deshalb eventuell gutachterlich klären, ob der eingegliederte Zahnersatz zum Beispiel Planungs- oder Ausführungsmängel aufweist und mit welchem Aufwand diese nachbesserungsfähig sind, ob patientenseitiges Fehlverhalten zu den Komplikationen geführt hat (Kronenkorken sollte man nicht mit den Zähnen öffnen und eine unterlassene Zahnpflege führt - wissenschaftlich belegt - viel sicherer zu Karies als ein undichter Kronenrand) oder ob einfach schicksalhafte und von niemandem zu beeinflussende Entwicklungen zu den bestehenden Problemen geführt haben.
Sowohl für Planungs- als auch für Mängelgutachten gilt:
Ein Gutachter ist kein Gericht, das über "richtig" oder "falsch", "gut" oder "böse sowie "schuldig" oder "unschuldig" entscheidet. Im Rahmen eines Gutachtens wird ausschließlich ein "Ist"-Zustand beschrieben und so erläutert, dass eine nicht fachkompetente Person, die für weiterführende Entscheidungen zuständig ist, diese deutlich besser und fairer treffen kann.
Insbesondere an neu niedergelassene Kolleginnen und Kollegen sei der Hinweis gerichtet, dass ein beauftragtes Gutachten niemandem schlaflose Nächte bereiten sollte.
Es geht weder darum, Ihnen therapeutische Vorschriften zu machen, noch darum, Mängel in Ecken und Winkeln zu suchen, wo es keinerlei Probleme gibt.
Im Falle eines Planungsgutachtens möchte man sich