Erstattungs - Schnellcheck


Ihr Kostenträger hat Ihnen zu bestimmten Leistungen die Erstattung teilweise oder ganz versagt?

Zu Ihrer Orientierung hinterfragen Sie bitte unbedingt zuerst die in der Regel auf den ersten Blick sehr plausibel klingenden Ausführungen Ihres Kostenträgers. Aus der Erfahrung der letzten drei Jahrzehnte heraus sind vorliegende Erstattungskürzungen in den meisten Fällen bereits auf den zweiten Blick als völlig unberechtigt zu erkennen oder haben vertragliche bzw. beihilefrechtliche Gründe.

Nur in -relativ- seltenen Fällen wird sich in unserer Rechnung ein wirklicher Fehler finden. Wir haben weit über ein Vierteljahrhundert Erfahrung in der täglichen korrekten Anwendung der Gebührenordnung und jede ausgehende Abrechnung läuft bei uns grundsätzlich durch vier Augen. Dennoch schließen wir natürlich nicht aus, dass auch uns Missgeschicke unterlaufen können.

Bitte trennen Sie mit unserem Schnelltest zunächst gerne selbst grob die Spreu vom Weizen.

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Macht Ihr Kostenträger die vollständige Erstattung von der Einreichung bestimmter Formulare abhängig?

JA                        NEIN