Wenn Ihr Kostenträger sich auf den Versicherungsvertrag oder auf eine gesetzlich vorgegebene Erstattungsregelung (z.B. Beihilfevorschriften) beruft, können wir leider nichts für Sie tun.
Es ist aber trotzdem sinnvoll, zu hinterfragen, ob Sie eventuell trotzdem Ansprüche auf Erstattung haben oder nicht.
Empfehlung: Prüfen Sie die genannte Grundlage gewissenhaft und lassen Sie sich im Zweifel von kompetenter Seite beraten.